Ein Stromanbieterwechsel ist einer der wenigen Alltagsvorgänge, bei denen zwanzig Minuten Arbeit oft 200 bis 400 Euro im Jahr bringen. Gleichzeitig ist er die Quelle klassischer Ärgernisse. Der Bonus kommt nie. Die Preisgarantie gilt nur für sechs Monate. Im zweiten Jahr kostet der Tarif plötzlich wieder soviel wie vorher. Damit dir das nicht passiert, prüfst du vor dem Klick diese sieben Punkte.
Punkt 1: Bist du gerade in der Grundversorgung?
Wer noch nie gewechselt hat, ist meist in der Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers. Das ist der Tarif, in den man automatisch fällt, wenn man keinen eigenen Vertrag abschließt. In Frankfurt am Main ist die Mainova der Grundversorger. Die Preise dort lagen in den vergangenen Jahren regelmäßig über denen von Sonderverträgen. Ein Wechsel aus der Grundversorgung ist fast immer der größte einzelne Hebel. Du wechselst direkt vom teuersten Tarif in den günstigeren Markt. Dazu kommt: Die Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist jederzeit verlassen. Ein Vorteil, den viele unterschätzen.
Punkt 2: Was kostet der Tarif im zweiten Jahr?
Anbieter locken mit niedrigen Einstiegspreisen, die nach zwölf Monaten steigen. Teils deutlich. Prüfe deshalb immer zwei Zahlen: den Preis im ersten Jahr und den regulären Preis danach. Rechne mit deinem Jahresverbrauch aus, was der Tarif wirklich kostet. Auf der letzten Rechnung steht er; typisch sind 1.500 bis 4.000 kWh. Ein Tarif mit niedrigem Arbeitspreis, aber hoher Grundgebühr lohnt sich nur bei hohem Verbrauch. Und umgekehrt.
Punkt 3: Wie lange gilt die Preisgarantie wirklich?
Viele Tarife werben mit Preisgarantie. Lies das Kleingedruckte: Gilt sie für Arbeitspreis und Grundgebühr, und für wie lange? Eine Garantie über zwölf Monate ist üblich, länger ist besser. Achte auch darauf, dass der Preis nach der Garantie nicht automatisch auf einen teuren Normaltarif springt. Du solltest rechtzeitig eine Kündigungsmöglichkeit haben.
Punkt 4: Was passiert mit dem Bonus?
Der Neukundenbonus macht oft den Reiz eines Tarifs aus. Und genau dort verstecken sich die meisten Fallstricke. Prüfe: Wird der Bonus auf die erste oder die zweite Jahresrechnung gutgeschrieben? Ist er an Bedingungen geknüpft, etwa an pünktliche Zahlung oder die Einzugsermächtigung? Und: Wie hoch ist der Preis ohne Bonus? Ein Tarif, der nur mit Bonus günstig ist, lohnt sich erst ab dem Moment, in dem der Bonus tatsächlich auf deinem Konto ist.
Punkt 5: Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Seit einer Gesetzesänderung gilt: Laufzeitverträge dürfen höchstens zwölf Monate dauern, und die Kündigungsfrist beträgt höchstens einen Monat. Trotzdem lohnt der Blick in den Vertrag. Manche Anbieter verlängern stillschweigend um zwölf Monate, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Setze dir eine Erinnerung vier Wochen vor Ablauf. Oder wähle einen Tarif mit kurzer Kündigungsfrist, der monatlich flexibel bleibt.
Punkt 6: Wie läuft der Wechsel technisch ab?
Der neue Anbieter kümmert sich um fast alles. Er kündigt deinen alten Vertrag, meldet den Lieferbeginn beim Netzbetreiber an und informiert dich über den Wechseltermin. Du musst lediglich die Zählernummer bereithalten und die Vertragsdaten angeben. Das Stromnetz betreibt in den meisten Frankfurter Stadtteilen die NRM Netzdienste Rhein-Main. In Höchst, Nied, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim ist die syna GmbH zuständig. Für dich ändert das nichts: Der Netzbetreiber bleibt bei einem Anbieterwechsel gleich. Wichtig: Der Wechsel ist an keine Fristen der alten Verträge gebunden, wenn du außerhalb der Grundversorgung bist. Auch hier gilt die Einmonatsfrist. Ein Lieferabbruch ist gesetzlich ausgeschlossen. Zwischen zwei Anbietern gibt es immer einen nahtlosen Übergang.
Punkt 7: Was ist mit Preiserhöhungen des aktuellen Anbieters?
Wenn dein Anbieter den Preis erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Auch mitten in der Laufzeit. Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2025 klargestellt, dass solche Ankündigungen transparent sein müssen. Die alten und neuen Preisbestandteile müssen verständlich gegenüberstehen, und eine bloße Nachricht im Kundenpostfach reicht nicht. Erhältst du eine unklare Erhöhungsankündigung, hast du also gute Argumente. Und das Sonderkündigungsrecht ist der einfachste Ausweg. Nutze es, statt zu diskutieren.
Kurz gesagt
Vergleiche immer den Zweitjahrespreis, prüfe Bonus-Bedingungen und Preisgarantie und achte auf Laufzeit und Kündigungsfrist. Wechsle aus der Grundversorgung, wenn du dort noch sitzt. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung; du brauchst nur die Zählernummer.
Was bedeutet das für mich?
Nimm deine letzte Stromrechnung, notiere Verbrauch und Zählernummer und gib beide in einen Vergleichsrechner ein. Filtere nach „Preisgarantie mindestens zwölf Monate“ und rechne den Zweitjahrespreis mit deinem Verbrauch aus. Wenn der günstigste Tarif auch im zweiten Jahr unter deinem aktuellen Preis liegt, kannst du wechseln. Der Aufwand ist eine halbe Stunde, das Risiko nahe null. Das Sonderkündigungsrecht schützt dich vor Preissprüngen.
Quellen
- Verbraucherzentrale: Energie-Wissen
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Oktober 2025, Az. EnZR 97/23 („immergrün“): Preisänderungsankündigungen müssen transparent sein
Allgemeine Verbraucherinformation. Tarife und Rechtslage können sich ändern; Stand der Informationen: Juli 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Verbraucherinformation. Rechtslage und Preise können sich ändern; Stand siehe Datum des Beitrags.



