Ein Stromanbieterwechsel ist einer der wenigen Alltagsvorgänge, bei denen zwanzig Minuten Arbeit sich sofort auszahlen. Der Grund ist eine einfache Preisdifferenz. In der Grundversorgung zahlten Haushalte am 1. April 2025 im Schnitt 44,93 Cent pro Kilowattstunde, bei anderen Lieferanten 38,20 Cent. Die Lücke von 6,73 Cent pro Kilowattstunde macht bei einem Drei-Personen-Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden rund 235 Euro im Jahr, dazu kommt der Neukundenbonus von durchschnittlich 58 bis 68 Euro. Je nach Verbrauch sind 100 bis 300 Euro Ersparnis realistisch.
Gleichzeitig ist der Wechsel die Quelle klassischer Ärgernisse. Der Bonus kommt nie. Die Preisgarantie gilt nur für sechs Monate. Im zweiten Jahr kostet der Tarif plötzlich wieder so viel wie vorher. Damit dir das nicht passiert, prüfst du vor dem Klick diese sieben Punkte.
Punkt 1: Bist du gerade in der Grundversorgung?
Wer noch nie gewechselt hat, ist meist in der Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers. Das ist der Tarif, in den man automatisch fällt, wenn man keinen eigenen Vertrag abschließt. In Frankfurt am Main ist die Mainova der Grundversorger. Sie hat ihren Tarif Strom Classic zum 1. Januar 2026 auf 38,78 Cent pro Kilowattstunde plus 91,49 Euro Grundpreis im Jahr gesenkt, rund vier Prozent weniger als 2025. Damit liegt Frankfurt unter dem bundesweiten Schnitt der Grundversorgung. Trotzdem lohnt der Vergleich, denn die Marktpreise liegen auch hier oft darunter.
Die Wechselbereitschaft ist so hoch wie nie: 2024 wechselten 14,4 Prozent der Haushalte den Stromlieferanten, rund 7,1 Millionen Wechsel, ein Rekord. In der Statistik sind Umzüge enthalten. Die Quote wächst seit der Energiekrise: 2022 wechselten 8,2 Prozent, 2023 schon 11,6 Prozent. Und wer beim selben Anbieter bleibt, wechselt oft wenigstens den Tarif: 3,33 Millionen Haushalte taten das 2024. Möglich macht die Bewegung die schiere Auswahl: Im Schnitt kann ein Haushalt zwischen 139 Anbietern wählen, bundesweit gibt es mehr als 1.400 Stromlieferanten. Ein Wechsel aus der Grundversorgung ist fast immer der größte einzelne Hebel. Du wechselst direkt vom teuersten Tarif in den günstigeren Markt. Dazu kommt: Die Grundversorgung kannst du mit zwei Wochen Frist jederzeit verlassen. Ein Vorteil, den viele unterschätzen.
Punkt 2: Was kostet der Tarif im zweiten Jahr?
Anbieter locken mit niedrigen Einstiegspreisen, die nach zwölf Monaten steigen. Teils deutlich. Prüfe deshalb immer zwei Zahlen: den Preis im ersten Jahr und den regulären Preis danach. Rechne mit deinem Jahresverbrauch aus, was der Tarif wirklich kostet. Auf der letzten Rechnung steht er; typisch sind 1.500 bis 4.000 kWh. Ein Tarif mit niedrigem Arbeitspreis, aber hoher Grundgebühr lohnt sich nur bei hohem Verbrauch. Und umgekehrt.
Die Zahlen erklären, warum der Zweitjahrespreis so wichtig ist: Neukunden bekamen 2025 im Schnitt 36,9 Cent pro Kilowattstunde, während Bestandskunden über 40 Cent zahlten. Wer nach dem ersten Jahr nicht wechselt oder verlängert, fällt genau in diese Lücke. Insgesamt zahlten Haushalte im zweiten Halbjahr 2025 durchschnittlich 40,55 Cent pro Kilowattstunde, rund 1,6 Prozent weniger als ein Jahr zuvor, so das Statistische Bundesamt. Die Preise sinken seit zwei Jahren: Am 1. April 2023 lag der mengengewichtete Durchschnittspreis noch bei 45,19 Cent, im April 2024 bei 41,59 und im April 2025 bei 40,05 Cent. In solchen Phasen lohnt der Vergleich besonders, weil die Anbieter um Neukunden konkurrieren. Der gemittelte Neukundenpreis lag 2025 bei 36,9 Cent, im Krisenjahr 2022 waren es noch 54,5 Cent.
Punkt 3: Wie lange gilt die Preisgarantie wirklich?
Viele Tarife werben mit Preisgarantie. Lies das Kleingedruckte: Gilt sie für Arbeitspreis und Grundgebühr, und für wie lange? Eine Garantie über zwölf Monate ist üblich, länger ist besser. Achte auch darauf, dass der Preis nach der Garantie nicht automatisch auf einen teuren Normaltarif springt. Du solltest rechtzeitig eine Kündigungsmöglichkeit haben.
Punkt 4: Was passiert mit dem Bonus?
Der Neukundenbonus macht oft den Reiz eines Tarifs aus. Und genau dort verstecken sich die meisten Fallstricke. Der durchschnittliche Bonus lag im April 2025 bei 68 Euro, wenn der neue Anbieter aus dem eigenen Grundversorgungsgebiet kommt, und bei 58 Euro, wenn er von außerhalb stammt. Prüfe: Wird der Bonus auf die erste oder die zweite Jahresrechnung gutgeschrieben? Ist er an Bedingungen geknüpft, etwa an pünktliche Zahlung oder die Einzugsermächtigung? Und: Wie hoch ist der Preis ohne Bonus? Ein Tarif, der nur mit Bonus günstig ist, lohnt sich erst ab dem Moment, in dem der Bonus tatsächlich auf deinem Konto ist.
Punkt 5: Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Hier kursiert ein hartnäckiger Irrtum, den ich selbst lange geglaubt habe: eine gesetzliche Höchstlaufzeit von zwölf Monaten. Sie existiert nicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch erlaubt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erstlaufzeiten von bis zu zwei Jahren, die Kündigungsfrist darf höchstens einen Monat betragen (Paragraf 309 Nr. 9 BGB). In der Praxis findest du deshalb Laufzeiten von 12 bis 24 Monaten. Verlängert sich ein Vertrag stillschweigend, kannst du ihn jederzeit mit einem Monat Frist kündigen. Trotzdem lohnt der Blick in den Vertrag: Manche Anbieter verlängern automatisch um zwölf Monate, wenn du nicht rechtzeitig kündigst. Setze dir eine Erinnerung vier Wochen vor Ablauf. Oder wähle einen Tarif mit kurzer Kündigungsfrist, der monatlich flexibel bleibt.
Wer umzieht, hat ein Extra: Das Energiewirtschaftsgesetz räumt dir ein außerordentliches Kündigungsrecht mit sechs Wochen Frist ein, wenn der Anbieter die Belieferung am neuen Wohnort nicht binnen zwei Wochen zu den bisherigen Bedingungen anbietet (Paragraf 41b).
Punkt 6: Wie läuft der Wechsel technisch ab?
Der neue Anbieter kümmert sich um fast alles. Er kündigt deinen alten Vertrag, meldet den Lieferbeginn beim Netzbetreiber an und informiert dich über den Wechseltermin. Du musst lediglich die Zählernummer bereithalten und die Vertragsdaten angeben. Das Stromnetz betreibt in den meisten Frankfurter Stadtteilen die NRM Netzdienste Rhein-Main. In Höchst, Nied, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim ist die syna GmbH zuständig. Für dich ändert das nichts: Der Netzbetreiber bleibt bei einem Anbieterwechsel gleich.
Der Gesetzgeber hat dem Wechsel klare Fristen gegeben: Das Verfahren darf höchstens drei Wochen dauern, und seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang binnen 24 Stunden vollzogen sein, an jedem Werktag (Paragraf 20a EnWG). Für dich als Verbraucher ist der Wechsel kostenlos. Ein Lieferabbruch ist gesetzlich ausgeschlossen. Zwischen zwei Anbietern gibt es immer einen nahtlosen Übergang.
Punkt 7: Was ist mit Preiserhöhungen des aktuellen Anbieters?
Wenn dein Anbieter den Preis erhöht, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Auch mitten in der Laufzeit. Das Energiewirtschaftsgesetz verlangt, dass er dich spätestens einen Monat vorher informiert und Anlass, Voraussetzungen und Umfang der Änderung nennt (Paragraf 41). Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2025 klargestellt, wie ernst das zu nehmen ist: Ankündigungen ohne konkreten Anlass machen die Preiserhöhung unwirksam. Weder der Hinweis auf operative Gründe noch ein pauschaler Verweis auf gestiegene Großhandelspreise reicht, wenn der Bezug zu den eigenen Kostenpositionen fehlt. Erhältst du eine unklare Erhöhungsankündigung, hast du also gute Argumente. Und das Sonderkündigungsrecht ist der einfachste Ausweg. Nutze es, statt zu diskutieren.
Der konkrete Fall hinter dem Urteil: Der Versorger REG hatte Preiserhöhungen mit operativen Gründen und pauschalen Großhandelspreisen begründet. Beides ließ der BGH nicht gelten, weil der Bezug zu den eigenen Kostenpositionen fehlte. Die Bundesnetzagentur hatte dem Unternehmen mit dem Tarifnamen immergrün schon 2022 untersagt, Abschlagszahlungen zu erhöhen. Seit dem Urteil müssen Anbieter, die unwirksam erhöhte Preise berechnet haben, die Beträge zurückerstatten und Berichtigungsschreiben verschicken.
Frankfurt: Was die Mainova wirklich kostet
Für Frankfurt gibt es konkrete Zahlen, weil die Mainova ihre Tarife offen veröffentlicht. Ihr Grundversorgungstarif Strom Classic kostet seit dem 1. Januar 2026 38,78 Cent pro Kilowattstunde brutto plus 91,49 Euro Grundpreis im Jahr. Das ist rund vier Prozent weniger als 2025, als der Arbeitspreis bei 40,46 Cent lag. Im Doppeltarif Strom Kombi gilt nachts zwischen 22 und 6 Uhr ein Arbeitspreis von 34,28 Cent. Frankfurt liegt damit deutlich unter dem bundesweiten Grundversorgungsschnitt von 44,93 Cent.
Trotzdem lohnt der Vergleich auch hier: Der Marktpreis außerhalb der Grundversorgung lag im Schnitt bei 38,20 Cent, und Neukundenangebote liegen mit Boni darunter. Ein Vergleichsrechner mit der eigenen Postleitzahl zeigt, welche Anbieter in deinem Stadtteil liefern. In Sachsenhausen, Bockenheim oder Bornheim sind das meist mehr als ein Dutzend.
Kurz gesagt
Die Lücke zwischen Grundversorgung und günstigen Anbietern liegt bei rund 7 Cent pro Kilowattstunde. Bei 3.500 Kilowattstunden sind das 235 Euro im Jahr, dazu kommt der Bonus. Vergleiche immer den Zweitjahrespreis, prüfe Bonus-Bedingungen und Preisgarantie und achte auf Laufzeit und Kündigungsfrist. Wechsle aus der Grundversorgung, wenn du dort noch sitzt. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung; du brauchst nur die Zählernummer.
Was bedeutet das für mich?
Nimm deine letzte Stromrechnung, notiere Verbrauch und Zählernummer und gib beide in einen Vergleichsrechner ein. Als Anker hilft der Stromspiegel: Ein-Personen-Haushalte verbrauchen im Schnitt rund 1.675 Kilowattstunden im Jahr, Drei-Personen-Haushalte zwischen 2.400 und 4.100. Vorsicht bei Portalen: Sie sortieren nach dem Durchschnittspreis, der den Bonus bereits abzieht. Der echte Abschlag kann deutlich höher liegen. Die Stiftung Warentest dokumentierte dafür Beispiele: Ein Portal wies für Berlin einen Durchschnittspreis von 101 Euro im Monat aus, der tatsächliche Abschlag lag bei 131 Euro. Und in einem Kölner Beispiel tauchten sieben günstigere Tarife erst auf, nachdem ein Filter entfernt wurde, mit einem Unterschied von rund 60 Euro im Jahr. Gleiche die Angaben deshalb mit der Seite des Anbieters ab und mache vor dem Abschluss einen Screenshot der Tarifmerkmale. Filtere nach Preisgarantie und rechne den Zweitjahrespreis mit deinem Verbrauch aus. Wenn der günstigste Tarif auch im zweiten Jahr unter deinem aktuellen Preis liegt, kannst du wechseln. Der Aufwand ist eine halbe Stunde, das Risiko nahe null. Das Sonderkündigungsrecht schützt dich vor Preissprüngen.
Quellen
- Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt, Monitoringbericht 2025, Stand Januar 2026
- Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 111, Strompreise für Haushalte, 31. März 2026
- Mainova, Preisblatt Strom Classic und Strom Kombi, gültig ab 1. Januar 2026
- Stromspiegel 2025, co2online, gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Verbraucherzentrale, Energie-Wissen, Stand Februar 2026
- Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Oktober 2025, Az. EnZR 97/23
- Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 309 Nr. 9; Energiewirtschaftsgesetz, Paragrafen 20a, 41, 41b; Stromgrundversorgungsverordnung, Paragrafen 5 und 20
Allgemeine Verbraucherinformation. Tarife und Rechtslage können sich ändern; Stand der Informationen: August 2026.
Hinweis: Dieser Beitrag ist allgemeine Verbraucherinformation. Rechtslage und Preise können sich ändern; Stand siehe Datum des Beitrags.



