Im Februar 2026 lag bei der AOK Hessen eine Zahl auf dem Tisch, die die Lage der elektronischen Patientenakte ziemlich genau beschreibt. Von mehr als 1,7 Millionen Versicherten hatten sich gerade einmal 23.000 für die ePA-App registriert. Das ist etwas mehr als ein Prozent. Bundesweit sieht es ähnlich aus: Rund 73 Millionen Akten hat die gematik ein Jahr nach dem Start angelegt, aber nur 5,1 Millionen GesundheitsIDs sind registriert. Die Praxen füllen die Akten fleißig, mehr als 100 Millionen Dokumente liegen darin. Die Menschen, für die die Akte gedacht ist, schauen kaum hinein. Dieser Text zeigt, wie es so weit kam, was du tun kannst und wo der Streit um deine Gesundheitsdaten gerade steht.

Wie die ePA zu dir kam

Die Geschichte beginnt 2023. Das Digital-Gesetz sollte die Digitalisierung im Gesundheitswesen endlich voranbringen. Der Bundestag beschloss es am 14. Dezember 2023, in Kraft trat es am 26. März 2024. Der entscheidende Punkt war der Wechsel zur Opt-out-Lösung: Wer nach der Information durch seine Krankenkasse nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht, bekommt automatisch eine Akte angelegt. So steht es in Paragraf 342 Absatz 1 SGB V.

Am 15. Januar 2025 startete der Test in drei Modellregionen, in Hamburg, in Franken und in Teilen Nordrhein-Westfalens. Rund 300 Einrichtungen machten mit. Der bundesweite Start war für Mitte Februar geplant, dann für Anfang April verschoben, schließlich begann er am 29. April 2025. Für die Praxen war die Nutzung zunächst freiwillig, seit dem 1. Oktober 2025 sind sie verpflichtet, die Akten zu befüllen. Seit dem 1. Januar 2026 drohen bei Nichtnutzung Sanktionen, die in der Praxis eine Formalie sind: Die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen nur, ob das Modul installiert ist, nicht, ob es benutzt wird. Einen Fall einer tatsächlich verhängten Honorarkürzung hat bis heute niemand dokumentiert.

Vor dem Start warnten die Verbände. Der Hausärzteverband Hessen schrieb im November 2024: „Niemand blickt mehr durch, das ganze Vorgehen erscheint unfassbar dilettantisch." Die KZV Hessen, die Kassenzahnärztliche Vereinigung mit Sitz in Frankfurt, forderte ein gemächlicheres Tempo unter dem Motto „Testen, prüfen, zwanglos starten". Vorstandschef Stephan Allroggen erklärte damals: „Eine Testphase macht nur Sinn, wenn das Testdesign die richtigen Rückschlüsse für einen bundesweiten Rollout hergibt."

Ein Jahr danach: Die Bilanz in Zahlen

Die gematik, die Digitalagentur des Bundes, zog im April 2026 Bilanz. Rund 73 Millionen Akten sind angelegt, mehr als 100 Millionen Dokumente eingestellt. Allein im Februar und März 2026 kamen knapp 25 Millionen Uploads dazu. Die Medikationslisten werden inzwischen mehr als 21 Millionen Mal pro Woche abgerufen, von Praxen und Apotheken. Genau hier liegt der Punkt: Die Einrichtungen nutzen die Akte, die Versicherten nicht. Rund 100 Tage nach dem Start waren nach einer dpa-Abfrage bei TK, AOK und Barmer nur 1,2 Millionen der damals gut 44 Millionen Akten aktiv genutzt worden.

Die Verbraucherzentrale fragte ein Jahr später nach. 94 Prozent der gesetzlich Versicherten kennen die ePA, aber 71 Prozent verwalten ihre Akte nicht selbst. 9 Prozent haben widersprochen oder die Akte löschen lassen. 12 Prozent nutzen die ePA per Smartphone oder Tablet. Die häufigsten Gründe für die Nichtnutzung: Drei Viertel haben sich schlicht nicht damit beschäftigt, ein Drittel sieht keinen persönlichen Nutzen. Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband bringt es auf den Punkt: „Es läuft nicht wirklich rund."

Aus Hessen kommt die härteste Kritik. Die KV Hessen nannte die Akte eine „digitale Alditüte ohne Suchfunktion" und die Idee einer versichertengeführten Akte eine Fehlkonstruktion. Der hessische Apothekerverband sagt: „Die ePA ist ein Baustein, aber kein Gamechanger im Alltag." Die Barmer Hessen bewertet die Erfahrungen positiv, vor allem die Medikationsliste. Rund 16 Prozent der Hessen hatten die ePA nach der Civey-Umfrage von Pharma Deutschland aus dem Sommer 2025 genutzt, der höchste Wert in der Region Mitte, aber unter dem Bundesdurchschnitt von 16,2 Prozent.

Der Start in Hessen: Fehlermeldungen und eine halbe Stunde Aufwand

Wie sich der Start anfühlte, zeigen die Beispiele aus Frankfurt vom 29. April 2025. Der Wiesbadener Hausarzt Christian Sommerbrodt bekam zunächst nur eine Fehlermeldung, die Funktion sei noch nicht aktiviert. In der Arnsburg-Apotheke in Frankfurt lief der Zugriff, die Leiterin Leandra Maier vermisste Medikationspläne und Daten der Papierrezepte. An der Uniklinik Frankfurt stand das Software-Update noch aus.

Der hessische Hausarzt Peter Franz beschreibt den Alltag so: Für den Zugriff auf eine Akte brauchte es mit installierten Apps und vorhandener PIN rund eine halbe Stunde Einrichtungsaufwand. Die Suche in der Akte, sagt er, sei in den durchschnittlich 7,5 Minuten Behandlungszeit pro Konsultation nicht zu schaffen. Zum 1. Oktober 2025, als die Nutzungspflicht begann, konnte laut Hausärzteverband Hessen etwa jede fünfte hessische Praxis noch nicht auf die Akten zugreifen. Fast jedes zweite Krankenhaus kämpfte mit der Umstellung.

Warum ist die Akte für Ärzte so wenig wert? Weil sie im Kern eine Sammlung von PDF-Dokumenten ist. Eine Volltextsuche gibt es bis heute nicht. Der Bundesvorsitzende des Hausärzteverbands, Markus Beier, nannte die Akte eine „unsortierte PDF-Sammlung, mit der Praxen im Alltag nur wenig anfangen können". Genau das soll sich ändern, aber es dauert.

Dein Widerspruchsrecht

Das Wichtigste zuerst: Du musst die ePA nicht nutzen, und der Widerspruch ist einfach. Er ist formlos möglich, bei deiner Krankenkasse, per Brief oder per Online-Formular. Die Sechs-Wochen-Frist gilt für den ersten Anlauf, aber auch danach kannst du jederzeit widersprechen. Die Kasse muss die Akte dann samt aller Daten löschen. Wer widerspricht, darf keine Nachteile erleiden, das schreibt Paragraf 335 SGB V ausdrücklich vor.

Du kannst auch teilweise widersprechen, etwa gegen die Nutzung deiner Daten für die Forschung, gegen die Übermittlung aus der Telematikinfrastruktur oder gegen den Zugriff einzelner Einrichtungen. Bei besonders sensiblen Daten müssen Praxen dich vor der Speicherung gesondert auf dein Widerspruchsrecht hinweisen, etwa bei sexuell übertragbaren Infektionen, psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen. Ab 15 Jahren verwaltest du deine Akte selbst. Jede Kasse muss eine Ombudsstelle anbieten, die bei Fragen hilft.

Widersprochen haben bislang wenige: Je nach Kasse zwischen 4 und 10 Prozent, die AOK Hessen meldet 3 Prozent. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert seit 2024, dass die Kassen in ihren Anschreiben die Vorteile betonen und die Risiken kleinhalten. Die Aids-Hilfe Hessen warnte schon vor dem Start vor Diskriminierungsrisiken für Menschen mit HIV, weil sensible Diagnosen aus der Medikationsliste ableitbar bleiben.

Was die Akte kostet

Auch die Kosten sind inzwischen bekannt. Die Befüllung der Akten kostet die Sozialversicherung in den Jahren 2025 und 2026 zusammen rund 440 Millionen Euro. Bereitstellung und Betrieb der Aktensysteme schlagen mit rund 119 Millionen Euro pro Jahr zu Buche. Für die Erstbefüllung einer Akte zahlt die Kasse der Praxis 11,34 Euro, das ist die Gebührenordnungsposition 01648. Diese Vergütung soll nach den Sparplänen der Regierung zum 1. Januar 2027 entfallen.

Ob sich das Geld lohnt, hängt an der Frage, ob die Akte genutzt wird. Aktuell ist die Antwort ernüchternd. Die gematik meldet für die Aktensysteme seit Einführung eine Verfügbarkeit von 99,9 Prozent. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zählte im ersten Jahr trotzdem 21 ePA-relevante Störungen der Telematikinfrastruktur, darunter eine Großstörung über 7,5 Stunden. In diesem Zeitraum war die ePA über 67 Stunden nicht erreichbar.

Was jetzt kommt

Die nächsten Ausbaustufen kommen später als geplant. Der elektronische Medikationsplan hätte nach dem Gesetz spätestens am 31. März 2026 bereitstehen müssen. Gestartet ist die Pilotphase erst am 14. Juli 2026. Die Volltextsuche, ohne die die Akte für Praxen kaum brauchbar ist, soll nach Angaben der gematik bundesweit Anfang 2027 kommen. Der Impfpass und der Mutterpass haben in der Roadmap weiterhin keinen festen Termin.

Auch die Forschung wartet. Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit beim Bundesinstitut für Arzneimittel soll ab dem vierten Quartal 2026 erste ePA-Daten erhalten, beginnend mit der elektronischen Medikationsliste. Das Verfahren ist ein Opt-out: Wer nicht widerspricht, dessen pseudonymisierte Daten werden übermittelt. Nur rund 25 Prozent der Versicherten wissen überhaupt, dass ihre ePA-Daten für die Forschung genutzt werden können. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte klagt gegen die zentrale Speicherung, das Verfahren läuft unter anderem vor dem Sozialgericht Frankfurt. Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Pseudonymisierung nicht ausreicht, weil eine Re-Identifikation durch Datenabgleich möglich sei.

Der Streit um die Krankenkassen

Der größte Streit steht noch bevor. Am 15. Juli 2026 beschloss das Kabinett den Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, kurz GeDIG. Kernpunkt: Die Krankenkassen sollen die ePA kassenindividuell ergänzen dürfen, mit Präventionshinweisen, Check-up-Erinnerungen und KI-gestützter Aufbereitung von Befunden. Dafür dürfen sie Diagnosen und Medikamente aus der Akte ohne Einwilligung der Versicherten auswerten.

Ärztepräsident Klaus Reinhardt nennt das einen „gefährlichen Paradigmenwechsel": „Die Einordnung individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung von patientenbezogenen Handlungsempfehlungen gehören in den geschützten Behandlungskontext." Die KBV-Vorständin Sibylle Steiner sagt: „Patientendaten müssen vertraulich bleiben und gehören nicht in die Hände von Krankenkassen." Auch der Hartmannbund spricht von einem „übergriffigen, gefährlichen Paradigmenwechsel". Dazu passt, dass das Gesundheitsministerium gerade den Besitzer wechselt: Am 29. Juli 2026 ernannte der Bundespräsident Carsten Linnemann zum neuen Gesundheitsminister, Nina Warken wechselt ins Kanzleramt. Der GeDIG-Entwurf ist damit noch lange nicht Gesetz.

Das E-Rezept als Gegenbeispiel

Ein Vergleich hilft, die Lage einzuordnen. Das E-Rezept ist verpflichtend, seit dem 1. Januar 2024, und es funktioniert. Im Jahr 2025 lösten die Apotheken 582 Millionen E-Rezepte ein, seit der Einführung rund 1,3 Milliarden. Der wichtigste Einlöseweg ist die elektronische Gesundheitskarte, die jeder ohnehin mit sich führt. Der Unterschied zur ePA: Beim E-Rezept gibt es eine Pflicht für alle, einen einfachen Weg und einen sichtbaren Nutzen. Bei der ePA ist die Nutzung für Versicherte freiwillig, der Weg zur App ist kompliziert, und der Nutzen zeigt sich erst im Notfall.

Meine Einordnung

Meine Haltung zur ePA ist zweigeteilt, und das sage ich bewusst als Meinung. Der erste Teil betrifft das Prinzip. Der Staat hat das Opt-out gewählt, damit möglichst viele Menschen eine Akte haben. Aus liberaler Sicht ist das Paternalismus: Der Staat nimmt an, dass die Leute zu bequem sind, um selbst zu entscheiden, und entscheidet für sie. Ein Opt-in hätte bedeutet, jede Akte durch eine bewusste Entscheidung entstehen zu lassen. Das wäre mein Weg gewesen. Wer etwas will, soll es ankreuzen, wer nicht, lässt es bleiben. Ein Standard für alle, den man aktiv ablehnen muss, gehört nicht in einen Bereich, in dem es um intime Daten geht.

Der zweite Teil betrifft den Nutzen. Die Akte selbst ist eine gute Idee. Im Notfall, beim Arztwechsel, bei der Aufnahme im Krankenhaus sind alle Befunde an einem Ort. Wer schon einmal seine Unterlagen zusammensuchen musste, weiß, was das wert ist. Das Problem ist die Umsetzung. Eine Akte ohne Volltextsuche ist wie eine Bibliothek ohne Katalog: Sie kann funktionieren, aber niemand findet etwas. Wenn der Staat 440 Millionen Euro für die Befüllung ausgibt und die meisten Versicherten die Akte nie öffnen, dann ist das keine Digitalisierung, sondern Verschwendung.

Und der Kassen-Zugriff? Den lehne ich ab. Meine Gesundheitsdaten gehören mir. Wenn eine Krankenkasse Diagnosen und Medikamente ohne meine Einwilligung auswertet, um mir Hinweise zu schicken, dann kalkuliert sie mit meinen Daten. Die Ärzte haben recht: Prävention gehört in die Praxis, nicht in die Kassen-App. Der Weg ist klar. Die ePA braucht eine echte Suche, ein einfaches Ident-Verfahren und eine klare Grenze, wer die Daten wofür nutzen darf. Alles andere bleibt ein teures Regal, in dem niemand liest. Wer sich für seine eigenen Daten interessiert, findet bei meinem Artikel zum Schutz persönlicher Daten einen realistischen Einstieg.

Kurz gesagt

Die ePA für alle läuft seit dem 29. April 2025. Ein Jahr später sind rund 73 Millionen Akten angelegt, aber nur wenige Versicherte nutzen sie aktiv, bei der AOK Hessen haben sich 23.000 von über 1,7 Millionen Versicherten registriert. Praxen und Apotheken füllen die Akten, die Volltextsuche fehlt bis Anfang 2027. Dein Widerspruch ist formlos möglich, jederzeit, und er bleibt folgenlos. Die Befüllung kostet 2025 und 2026 rund 440 Millionen Euro. Das GeDIG will den Krankenkassen Zugriff auf Diagnosen und Medikamente ohne Einwilligung erlauben, die Ärzteverbände laufen Sturm, beschlossen ist das Gesetz noch nicht.

Was bedeutet das für mich?

Prüfe zuerst, ob du widersprechen willst. Die Frist von sechs Wochen gilt nur für den ersten Anlauf, danach kannst du jederzeit widersprechen, und die Kasse muss die Akte löschen. Der Widerspruch ist formlos, per Brief oder Online-Formular, und er darf dir keine Nachteile bringen. Wenn du die Akte behältst, mach dich mit den Zugriffsrechten vertraut. Du kannst festlegen, wie lange eine Praxis Zugriff hat, und einzelne Einrichtungen ausschließen. Wenn du nicht möchtest, dass deine pseudonymisierten Daten ab dem vierten Quartal 2026 an das Forschungsdatenzentrum gehen, widersprich der Forschungsnutzung separat. Das geht in der ePA-App oder über die Ombudsstelle deiner Kasse.

Wenn du die ePA nutzen willst, brauchst du die App deiner Kasse und eine GesundheitsID. Das Einrichten dauert, aber es lohnt sich für den Notfall: Wer im Krankenhaus landet, hat alle Befunde, Medikamente und Vorerkrankungen griffbereit. Besonders bei chronischen Erkrankungen oder Allergien kann das entscheidend sein. Und falls dich eine Kasse künftig mit Hinweisen auf deine Gesundheit anschreibt, dann liegt das am GeDIG-Entwurf. Der ist noch nicht beschlossen. Wenn dir das nicht gefällt, sag deinem Abgeordneten, was du davon hältst. Demokratie funktioniert am besten, bevor ein Gesetz beschlossen ist.

Quellen

Eigene Einordnung auf Basis der genannten Quellen. Der GeDIG-Entwurf ist noch nicht beschlossen, der Stand entspricht dem 7. August 2026.

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